Da der Begriff Brustkrebszentrum nicht geschützt ist und sich jede Klinik als Brustkrebszentrum bezeichnen kann, ohne Qualität und Erfahrung nachzuweisen, dient die Zertifizierung für Patientinnen als wichtiges Qualitätsindiz. Das Zertifizierungsverfahren für Brustkrebszentren ist – wie für alle Krebszentren – sehr umfangreich.
Die Basisinformationen sind ein Dokument, dass die wichtigsten Informationen und Erfahrungswerte zur Zertifizierung von Brustkrebszentren und anderen Organkrebszentren enthält. Es sollte bereits bei der Planung und Einrichtung eines Brustkrebszentrums Beachtung finden. Hier findet man die Vorschriften, welche Strukturen ein Brustkrebszentrum aufweisen muss. Auch die Regeln zur Durchführung der Zertifizierung sind schriftlich festgelegt. Es müssen die fachlichen Anforderungen erfüllt werden, die aus dem Erhebungsbogen hervorgehen und es muss ein allgemein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem eingerichtet worden sein. Der Katalog von Kriterien, die ein Brustkrebszentrum erfüllen muss, umfasst 173 Aspekte. Diese wurden mit allen relevanten Fachgesellschaften abgestimmt.
Um ein Zertifizierungsverfahren einzuleiten, braucht OnkoZert bestimmte Informationen über das Brustkrebszentrum. Hierfür gibt es ein Anfrageformular. So wird eine grundsätzliche Zertifizierbarkeit ermittelt, ebenso eine Einschätzung des zu leistenden Aufwandes. Diese Anfrage sollte rund vier bis sechs Monate vor dem Audittermin erfolgen. Durch die schriftliche Antragstellung wird die Zertifizierung eingeleitet. Es werden Fachexperten festgelegt und Termine für das Audit vereinbart. Dies sollte drei bis vier Monate vor dem Audittermin erfolgen.
Für Organkrebszentren gibt es jeweils einen speziellen Erhebungsbogen, auch für Brustkrebszentren. Das Brustkrebszentrum gibt hier vor der Zertifizierung an, welche fachlichen Erfordernisse es auf welche Weise erfüllt. Der Erhebungsbogen wird bei OnkoZert eingereicht und der zugeteilte Fachexperte beurteilt diesen. Er empfiehlt dann gegebenenfalls die Einleitung des Zertifizierungsverfahrens, eventuell unter Auflagen. Daraufhin kann das Brustkrebszentrum etwaige Probleme beseitigen. Wichtig ist auch die Anlage des Erhebungsbogens: der Kennzahlenbogen. Dort trägt das Zentrum relevante Zahlen wie z. B. die Anzahl der Primärfälle ein. Zunächst wird der Kennzeichenbogen durch OnkoZert beurteilt. Dann bewertet der Fachexperte die Kennzahlen analytisch.
In Abstimmung mit dem Zentrum wird ein Auditplan erstellt, der den genauen Ablauf der Zertifizierung beinhaltet. Bei den Auditoren handelt es sich um zwei bis drei Ärzte mit fachlicher Zusatzqualifikation. Zum Zeitpunkt der Zertifizierungsaudit müssen alle erforderlichen Unterlagen bereit gehalten werden. Die Auditoren besuchen drei Tage lang die relevanten Bereiche in dem Brustkrebszentrum und führen detaillierte Gespräche mit den Mitarbeitern. Alle relevanten Kooperationspartner werden einbezogen.
Auch die geforderten Unterlagen geben Auskunft über die praktische Anwendung der Anforderungen. Geprüft wird anhand des Kriterienkatalogs der Fachgesellschaften. Bei Abweichungen hat das Zentrum die Möglichkeit, diese innerhalb von drei Monaten zu beheben. Nach der Empfehlung durch den Fachexperten erfolgt die endgültige Zertifikatserteilung durch den Ausschuss Zertifikatserteilung. Das Zertifikat ist drei Jahre lang gültig.
Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Schritte des Zertifizierungsverfahrens hat das Institut OnkoZert zusammengestellt.
Die Einhaltung der fachlichen Erfordernisse und die Entwicklung des Zentrums werden in Überwachungsaudits geprüft. Der Umfang dieser Audits ist dabei aber geringer als bei der Erstzertifizierung. Wenn die Rezertifizierung erfolgreich verläuft, wird das Zertifikat um drei Jahre verlängert.
Fedor Singer